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Gesundheitswesen und Krankenversicherung

In der Tschechischen Republik gibt es staatliche und private medizinische Einrichtungen.

Die meisten davon haben einen Vertrag mit einer Versicherung über Leistung und Bezahlung der medizinischen Versorgung und den versicherten Patienten wird die notwendige Behandlung bei durch das Gesetz festgesetzter Zuzahlung gewährt; dies betrifft EU-Bürger und des Weiteren Bürger aus der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein, die über einen Europäischen Krankenversicherungsausweis verfügen.

Erste Hilfe, Not- und Rettungsdienst

Medizinische Versorgung wird auch im Falle einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls außerhalb der Sprechstunden in den Notdienstabteilungen der Krankenhäuser gewährleistet.

Bei akuten schweren Erkrankungen, wenn der Patient nicht selbst zum Arzt kommen kann und wenn eine schnelle Behandlung notwendig ist, muss der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 angerufen werden.

Apotheken

Medikamente gegen Grippe oder Erkältung kann man ohne Rezept kaufen, für andere Medikamente ist beim Einkauf ein Rezept vom Arzt notwendig.

Ein Rezept vom Notdienst gilt nur am Ausstellungs- und am folgenden Tag,

ein Rezept für Antibiotika gilt drei Tage, alle anderen Rezepte gelten eine Woche.

Versicherung

Krankenversicherung von Ausländern aus der EU, aus der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein

Um in der Tschechischen Republik medizinische Versorgung zu beanspruchen, ist der Europäische Krankenversicherungsausweis (EHIC) erforderlich. Dieser belegt bei Untersuchung und Behandlung in einer medizinischen Einrichtung in der Tschechischen Republik, dass Sie versichert sind und dass die Behandlung von Ihrer Versicherung bezahlt wird.

Der Versicherungsnehmer eines der EU-Staaten hat auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates allerdings nur Anspruch auf die medizinisch unentbehrliche Behandlungunter Berücksichtigung des Krankheitscharakters und der zu erwartenden Aufenthaltsdauer. Die Versicherung bezahlt aufgrund des Ausweises nichts, was über den Rahmen der unentbehrlichen Behandlung hinausgeht und bezahlt auch die durch örtliche Gesetze festgesetzte Zuzahlung nicht. Diese Zuzahlung ist in der Tschechischen Republik wie folgt geregelt:

  • Besuch beim Hausarzt – 30 CZK
  • Eine Position auf dem Rezept – 30 CZK
  • Notdienstbehandlung – 90 CZK
  • Ein Tag Krankenhausaufenthalt – 60 CZK
  • Die Behandlung beim Zahnarzt wird individuell bezahlt.

Empfehlung: Vereinbaren Sie vor Ihrer Reise eine zusätzliche private Versicherung, die diese Gebühren deckt.

Krankenversicherung von Ausländern aus Staaten außerhalb der EU

Falls Sie keinen dauerhaften Aufenthalt auf dem EU-Gebiet haben, müssen Sie über eine private Krankenversicherung verfügen. Sollten Sie diese nicht haben, müssen Sie die gesamte Behandlung direkt vor Ort in bar bezahlen.

 

Quelle: CzechTourism