Die Tschechische Republik ist EU-Mitglied.
Bürger der EU-Bürger und Bürger von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz können sich mit Reisepass oder Personalausweis auf dem Gebiet der Tschechischen Republik ohne Genehmigung vorübergehend aufhalten. Für diese Gruppe gilt allerdings eine Anmeldungspflicht, falls der Aufenthalt länger als 3 Monate dauert. Es ist eine Anmeldung beim zuständigen Inspektorat der Fremdenpolizei erforderlich.
Bürgern der Länder, mit denen ein Abkommen über visumfreien Verkehrgeschlossen wurde, reicht ihr Reisepass. Eine Liste dieser Länder finden Sie hier.
Bürger einiger Länder brauchen zur Einreise in die Tschechische Republik ein Visum. Eine Liste der Länder mit Visapflicht sehen Sie hier.
Reisen mit Tieren
Zur Einreise in die Tschechische Republik mit Hunden, Katzen und Frettchen benötigen Sie den
- Heimtierausweis, also einen für die ganze EU einheitlichen Beleg, den der Tierarzt ausstellt.
- Bedingung für Ausweisausstellung ist die Kennzeichnung des Tieres – es muss (lesbar) tätowiert sein, seit 2011 ist Kennzeichnung mit einem elektronischen Chip Pflicht. Diese Leistung wird vom Tierarzt durchgeführt.
- Das Tier muss im Einklang mit der EU-Gesetzgebung gegen Tollwut geimpftsein, die erste Impfung muss also nach dem dritten Lebensmonat durchgeführt werden.
Zollquoten
Am Tag des Beitritts der Tschechischen Republik zur EU wurden die Zollkontrollen an der Staatsgrenze aufgehoben, es verbleiben nur noch Kontrollen an den EU-Außengrenzen. Deswegen begegnen Sie Kontrollen nur auf den internationalen Flughäfen.
Die Befreiung der in die EU importierten Ware von Zoll, Mehrwert- und Verbrauchssteuer bezieht sich auf die für den eigenen Gebrauch gelegentlich eingeführte Ware.
Informationen darüber, was und in welcher Menge Sie in die Tschechische Republik einführen dürfen und welche Ware von Zoll, Mehrwert- und Verbrauchssteuer befreit ist, finden Sie hier.
Quelle: CzechTourism